Studienbewerbung
Seit dem WS 2006/2007 vergibt die Universität Göttingen in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin 60% ihrer Studienplätze in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren. Das Auswahlverfahren erfolgt ab dem WS 2011/12 in neuer Form. Am Auswahlverfahren der Universität Göttingen nehmen alle Bewerberinnen und Bewerber teil, welche Göttingen bei ihrer Bewerbung über HOCHSCHULSTART als erste Ortspräferenz genannt haben.
Die Auswahl erfolgt aufgrund der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ("Abiturdurchschnittsnote") in Kombination mit einer besonderen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Medizin bzw. Zahnmedizin. Die besondere Eignung wird festgestellt anhand von abgeschlossenen, studienrelevanten Berufsausbildungen und praktischen Tätigkeiten.
Studienrelevante berufliche Vorbildungen
Als studienrelevante berufliche Vorbildungen werden abgeschlossene Berufsausbildungen mit 0,5 auf die Abiturdurchschnittsnote boniert. Dazu zählen:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Altenpfleger/in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Medizinische/r Fachangestellte/r
- Arzthelfer/in
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
- Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
- Physiotherapeut/in
- Logopäde/in
- Ergotherapeut/in
- Operations-technische/r Assistent/in
- Rettungsassistent/in
Für den Studiengang Zahnmedizin werden neben den oben genannten Ausbildungen auch die folgenden abgeschlossenen Berufsausbildungen mit 0,5 auf die Abiturdurchschnittsnote boniert:
- Zahntechniker/in
- Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
- Zahnarzthelfer/in
- Zahnmedizinische/r Prophylaxehelfer/in
- Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in Dentalhygieniker/in
Studienrelevante praktische Tätigkeiten
Als studienrelevante praktische Tätigkeiten werden Tätigkeiten mit einer Dauer von mindestens sechs zeitlich zusammenhängenden Monaten mit 0,1 und mit einer Dauer von mindestens zwölf zeitlich zusammenhängende Monate mit 0,2 auf die Abiturdurchschnittsnote boniert. Dazu zählen:
- Wehrdienst
- Zivildienst gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG)
- Bundesfreiwilligendienst
- Freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, europäischer Freiwilligendienst oder das Förderprogramm "Weltwärts"
- Dienst als Entwicklungshelfer
Die Durchschnittsnote kann insgesamt um den Wert von höchstens 0,7 aufgebessert werden.
Hinweise
Um am Auswahlverfahren der Universität Göttingen für das Sommersemester 2012 teilnehmen zu können, müssen sich Bewerberinnen und Bewerber wie bisher form- und fristgerecht direkt über HOCHSCHULSTART bewerben. Eine Bewerbung direkt bei der Universität Göttingen ist nicht möglich. An die Universität Göttingen zugesandte Bewerbungsunterlagen werden nicht bearbeitet und umgehend vernichtet.
Fragen und Auskünfte
Sollten Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren haben, so lesen Sie bitte zunächst gründlich die Rubrik "Häufige Fragen". Falls Sie wider Erwarten danach dennoch spezielle Fragen haben, so erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 0551-39-4042 eine Ansprechpartnerin.
Bitte rufen Sie nur bei wichtigen Fragen an! Rufen Sie bei Fragen zum Auswahlverfahren ausschliesslich diese Telefonnummer an. Es gibt keine Informationen zu Rangplätzen, Chancen oder sonstigen Eventualitäten.

