Studienbewerbung

Seit dem WS 2006/2007 vergibt die Universität Göttingen in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin 60% ihrer Studienplätze in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren. Das Auswahlverfahren erfolgt ab dem WS 2013/14 in neuer Form. Am Auswahlverfahren der Universität Göttingen können nur Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen, welche die Universität Göttingen bei ihrer Bewerbung über HOCHSCHULSTART als erste Ortspräferenz genannt haben.

Das Auswahlverfahren untergliedert sich in die Vorauswahl und die finale Auswahl:

 

a)  Vorauswahl

Kriterien: 1. Ortspräferenz + Durchschnittsnote + ggf. Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in bestimmten, medizinnahen Berufen.

Innerhalb der Bewerber/-innen, die Göttingen als 1.Ortspräferenz angeben, wird eine Rangliste nach der Durchschnittsnote der HZB gebildet.

Für eine Bewerbung für den Studiengang Medizin gilt: Durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in den nachfolgend aufgeführten medizinnahen Berufen kann die Durchschnittsnote der HZB einmalig um 0,3 verbessert werden:

 

Für eine Bewerbung für den Studiengang Zahmedizin gilt: Durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in den nachfolgend aufgeführten zahnmedizinnahen Berufen kann die Durchschnittsnote der HZB einmalig um 0,3 verbessert werden:

 

b)  Auswahl

Kriterien: Durchschnittsnote + Auswahlgespräche.

Zu den Auswahlgesprächen werden zwei- bis dreimal so viele Bewerber/-innen eingeladen, wie die Hochschule in ihrem hochschuleigenen Auswahlverfahren zulassen darf. Die Auswahlgespräche finden jeweils im August (für das Wintersemester) bzw. im Februar (für das Sommersemester) statt. Die Ergebnisse der Auswahlgespräche fließen in die Bewertung zu rund 49% ein, die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zu rund 51%.

Hinweise

Um am Auswahlverfahren der Universität Göttingen teilnehmen zu können, müssen sich Bewerberinnen und Bewerber wie bisher form- und fristgerecht direkt über HOCHSCHULSTART bewerben. Eine Bewerbung direkt bei der Universität Göttingen ist nicht möglich. An die Universität Göttingen zugesandte Bewerbungsunterlagen werden nicht bearbeitet und umgehend vernichtet.

Fragen und Auskünfte

Sollten Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren haben, so lesen Sie bitte zunächst gründlich die Rubrik "Häufige Fragen". Falls Sie wider Erwarten danach dennoch spezielle Fragen haben, so erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 0551-39-4042 eine Ansprechpartnerin.

Bitte rufen Sie nur bei wichtigen Fragen an! Rufen Sie bei Fragen zum Auswahlverfahren ausschliesslich diese Telefonnummer an. Es gibt keine Informationen zu Rangplätzen, Chancen oder sonstigen Eventualitäten.

Weitere Informationen / Links
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Auswahlordnung Göttingen
650,43 KB / Letzte Änderung: 11.04.2013