Teilstudienplatz

Sollten Sie Inhaber eines Teilstudienplatzes sein, gibt es einige Dinge, die Sie unbedingt berücksichtigen sollten.

Der Teilstudienplatz berechtigt Sie, den vorklinischen Studienabschnitt bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung an unserer Fakultät zu studieren. Nach erfolgreich abgelegtem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung werden Sie automatisch exmatrikuliert. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Sie sich von Beginn an bundesweit an allen Medizinischen Fakultäten auf ein höheres Fachsemester und bei hochschulstart.de auf einen Vollstudienplatz bewerben. Bitte beachten Sie die jeweiligen Termine für die Antragstellung. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie Ihr Studium fortsetzen können. Auf keinen Fall dürfen Sie  davon ausgehen, dass Sie an unserer Fakultät automatisch in das 1. klinische Semester aufgenommen werden. Die Erfahrung aus den letzten Semestern hat gezeigt, dass dies eher unwahrscheinlich ist.

Sicherlich fragen Sie sich nun, wie es dazu kommen kann, dass es Teilstudienplätze gibt. Dies liegt an der Berechnung der Studienplatzkapazität. In der Vorklinik wird die Kapazität aufgrund der personellen Ausstattung der Vorklinik, der Lehrverpflichtung und der Curricularnormwerte errechnet. In der Klink erfolgt die Berechnung anhand der tagesbelegten Betten an der UMG. Da aufgrund der Kapazitätsberechnung in Göttingen mehr Studienplätze in der Vorklinik als in der Klink vorhanden sind, kann ein Teil der Studienplätze nur beschränkt für die Vorklinik vergeben werden. Diese Studienplätze sind die sog. Teilstudienplätze.

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