Ausbildung
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Ausübung des MTA-Berufes bilden das Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz-MTAG) vom 2. August 1993 und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-AprV) vom 25. April 1994.
Gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtsfächer
- Berufs- Staatsbürger- und Gesetzeskunde
- Mathematik
- Biologie
- Hygiene
- Physik
- Statistik
- EDV
- Chemie/Biochemie
- Anatomie
- Physiologie
- Krankheitslehre
- Erste Hilfe
- Psychologie
- Fachenglisch
- Immunologie
- Strahlenphysik/Strahlenschutz/Dosimetrie
- Radiologische Diagnostik und andere bildgebende Verfahren
- Radioonkologie / Strahlentherapie
- Nuklearmedizin
Während der dreijährigen Ausbildung werden insgesamt 4400 Std erteilt, davon 2800 Std. theoretischer und praktischer Unterricht und 1600 Std praktische Ausbildung.
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung ist von der erfolgreichen und regelmäßigen Teilnahme der Unterrichtsveranstaltungen abhängig.
Näheres wird in den Ausbildungsbedingungen der Schule geregelt.
Aufbau der Ausbildung
1.-3. Semester: Basiswissen + Vorbereitung auf die prakt.Ausbildung
- In dieser ersten Phase der Ausbildung erwirbt der Schüler die medizinischen, physikalischen und technischen Grundlagen in der Radiologie. Die Vermittlung des Basiswissens findet sowohl in theoretischen als auch in praktischen Unterrichtseinheiten statt.
- Die Schüler werden gezielt auf die verantwortungsvolle Mittlerfunktion zwischen Medizintechnik und Patient vorbereitet. Diese Unterrichtsphase muss erfolgreich abgeschlossen werden, um die Ausbildung fortzusetzen
4.+5. Semester: Praktische Ausbildung
- Ziel der praktischen Ausbildung ist, den Schülern die in der Schule erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten unter den Bedingungen der Routine zu vertiefen und weiter zu entwickeln.
- Die Schüler sollen während des Praktikums die Vielfalt der verschiedenen Untersuchungsmethoden, Untersuchungstechniken, Untersuchungsgeräte einschließlich des dazugehörigen work-flows sowohl in der Diagnostischen Radiologie als auch in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie kennen lernen und entsprechend umsetzen können.
- Auslandspraktika in der Radiologie werden wie Klinikspraktika in Deutschland als Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Stunden anerkannt.
- Ein Auslandseinsatz (auf freiwilliger Basis) kann erst ab dem 5. Semester stattfinden, nach Abschluss von 24 Wochen praktischer Ausbildung vor Ort, um die Schüler auf die Anforderungen eines Praktikums im Ausland entsprechend vorzubereiten.
- Die Bewerber für einen Auslandseinsatz sollten während der Ausbildung ihr Fachwissen und ihre soziale Kompetenz bereits unter Beweis gestellt haben.
- Da das deutschsprachige Ausland als zukünftiger Arbeitsplatz einer MTA in den letzten Jahren eine steigende Attraktivität erfährt, kann durch diese Zusatzqualifikation der Start in das Berufsleben im Ausland erleichtert werden.
5.+6. Semester: Vertiefung und Vorbereitung auf das Examen
- Aufarbeitung der praktischen Einsätze und Erstellung eines persönlichen beruflichen Profils einschließlich Bewerbungs – und Kommunikationstraining für die Berufspraxis
- Vertiefung und Erweiterung der spezifischen Kenntnisse aus der Praxis
- Repetitorien und intensive Vorbereitung auf das Examen
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