Ausbildung

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Ausübung des MTA-Berufes bilden das Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz-MTAG) vom 2. August 1993 und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-AprV) vom 25. April 1994.

Gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtsfächer

  1. Berufs- Staatsbürger- und Gesetzeskunde
  2. Mathematik
  3. Biologie
  4. Hygiene
  5. Physik
  6. Statistik
  7. EDV
  8. Chemie/Biochemie
  9. Anatomie
  10. Physiologie
  11. Krankheitslehre
  12. Erste Hilfe
  13. Psychologie
  14. Fachenglisch
  15. Immunologie
  16. Strahlenphysik/Strahlenschutz/Dosimetrie
  17. Radiologische Diagnostik und andere bildgebende Verfahren
  18. Radioonkologie / Strahlentherapie
  19. Nuklearmedizin

Während der dreijährigen Ausbildung werden insgesamt 4400 Std erteilt, davon 2800 Std. theoretischer und praktischer Unterricht und 1600 Std praktische Ausbildung.

Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung ist von der erfolgreichen und regelmäßigen Teilnahme der Unterrichtsveranstaltungen abhängig.

Näheres wird in den Ausbildungsbedingungen der Schule geregelt.

Aufbau der Ausbildung

1.-3. Semester: Basiswissen + Vorbereitung auf die prakt.Ausbildung

4.+5. Semester: Praktische Ausbildung

5.+6. Semester: Vertiefung und Vorbereitung auf das Examen

Downloads

KB