Aufnahme von Eltern oder einer Begleitperson
Eine Mitaufnahme von einem Elternteil oder einer Begleitperson ist grundsätzlich möglich.
Die Mitaufnahme ist jedoch - wenn keine medizinischen Gründe dafür vorliegen - mit Kosten verbunden, die Sie selbst tragen müssen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitaufnahme von Eltern oder Begleitpersonen auf den Stationen nur soweit möglich ist, wie es die räumlichen Kapazitäten zulassen. An erster Stelle stehen die Bedürfnisse unserer kleinen Patienten.
Ausnahmeregelungen
In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann es sehr wichtig und auch notwendig sein, ein Elternteil oder eine Begleitperson vorübergehend mit auf der Station aufzunehmen.
- Die Entscheidung darüber, ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, trifft der zuständige Arzt.
- Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernimmt in diesem Fall Ihre Krankenkasse.
Eltern, deren Kind längere Zeit stationär behandelt wird, können vorübergehend im nahe gelegenem Elternhaus wohnen.
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