Häufige Fragen zum Hochschulauswahlverfahren
- Ich möchte am hochschuleigenen Auswahlverfahren für einen Studienplatz in Humanmedizin (bzw. Zahnmedizin) der Universität Göttingen teilnehmen. Was muss ich tun bzw. beachten?
- Wie funktioniert das hochschuleigene Auswahlverfahren für einen Studienplatz in Humanmedizin (bzw. Zahnmedizin)?
- Ich habe mich per Online-Bewerbungsformular für die Teilnahme am persönlichen Bewerbungsgespräch für einen Studienplatz in Humanmedizin (bzw. Zahnmedizin) beworben. Ist meine online-Bewerbung auch bei Ihnen angekommen?
- Wie erfahre ich, ob ich am Auswahlgespräch teilnehmen kann?
- Wann wird mir von der ZVS ein Bescheid zugesandt (Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid)?
- Ich habe eine Einladung zum Auswahlgespräch erhalten und will nun meine schriftlichen Bewerbungsunterlagen an die Medizinische Fakultät schicken. Muss ich die Unterlagen beglaubigt oder unbeglaubigt einreichen?
- Können Sie mir eine Information zu den ausgewählten Ranglisten des letzten Verfahrens geben?
- Meine Abitursnote ist ____ . Habe ich mit dieser Note eine Chance, um am persönlichen Auswahlgespräch teilzunehmen? Können Sie mir eine Information zu den ausgewählten Ranglisten des letzten Verfahrens geben?
- Wie oft kann ich mich im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens bewerben? Kann ich mich auch mehrfach bewerben? Kann ich auch noch im laufenden Verfahren meine Ortspräferenz ändern?
- Inwieweit wird neben meiner Abitur-Note meine Wartezeit angerechnet?
Ich möchte am hochschuleigenen Auswahlverfahren für einen Studienplatz in Humanmedizin (bzw. Zahnmedizin) der Universität Göttingen teilnehmen. Was muss ich tun bzw. beachten?
Um am hochschuleigenen Auswahlverfahren der Universität Göttingen teilnehmen zu können, müssen Sie sich zunächst wie bisher direkt über die ZVS bewerben. Um die Option zur Teilnahme am persönlichen Auswahlgespräch im o.g. 2. Verfahren zu erhalten, müssen Sie ein zusätzliches „Bewerbungsformular für die Teilnahme am persönlichen Auswahlgespräch“ der Universität Göttingen ausfüllen. Dieses Bewerbungsformular ist ausschliesslich online verfügbar, bearbeitbar und versendbar.
Wie funktioniert das hochschuleigene Auswahlverfahren für einen Studienplatz in Humanmedizin (bzw. Zahnmedizin)?
Im Rahmen des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Universität Göttingen werden zwei Verfahren durchgeführt:
1. Verfahren (50% der Plätze): Abiturdurchschnittsnote + Bonus (0,2 Notenpunkte) für Deutschnote, sofern die Ergebnisse der letzten vier Schulhalbjahre in Schulfach Deutsch im Durchschnitt besser als 2,0 (bzw. besser als 11 Punkte) waren. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Verfahren ist die Wahl der Ortspräferenz 1-3 für den Studienort Göttingen.
2. Verfahren (50% der Plätze): Abiturdurchschnittsnote in Kombination mit der Bewertung eines persönlichen Auswahlgesprächs. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Verfahren ist die Wahl der Ortspräferenz 1 für den Studienort Göttingen sowie die fristgerechte Einreichung eines Motivationsschreibens (online bis spätestens 15.07.2010), das unter anderem Aufschluss über Motivation und Eignung für Studium und Beruf geben soll. Es werden doppelt so viele Bewerbungsgespräche geführt, wie Studienplätze in diesem Verfahren zur Verfügung stehen.
Ich habe mich per Online-Bewerbungsformular für die Teilnahme am persönlichen Bewerbungsgespräch für einen Studienplatz in Humanmedizin (bzw. Zahnmedizin) beworben. Ist meine online-Bewerbung auch bei Ihnen angekommen?
Wenn Sie eine Bestätigungsemail mit dem Absender studienplatz@med.uni-goettingen.de erhalten haben, so ist Ihre E-Mail auch in der Medizinischen Fakultät angekommen.
Ich habe mich per Online-Bewerbungsformular für die Teilnahme am persönlichen Bewerbungsgespräch für einen Studienplatz in Humanmedizin (bzw. Zahnmedizin) beworben. Wie erfahre ich, ob ich am Auswahlgespräch teilnehmen kann?
Voraussichtlich im Zeitraum 27.08. bis 31.August 2010 werden für eine bestimmte Anzahl (Vorauswahl) von Bewerberinnen und Bewerbern mit der Ortspräferenz 1 Auswahlgespräche in der Medizinischen Fakultät in Göttingen stattfinden. Falls Sie zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, so erhalten Sie spätestens 2 Wochen vor Ihrem Gesprächstermin eine Einladung zum Auswahlgespräch.
Ich habe mich per Online-Bewerbungsformular für die Teilnahme am persönlichen Bewerbungsgespräch für einen Studienplatz in Humanmedizin (bzw. Zahnmedizin) beworben. Wann wird mir von der ZVS ein Bescheid zugesandt (Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid)?
Mit einem Bescheid der ZVS über das Ergebnis des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH) können Sie etwa Ende September 2010 rechnen.
Ich habe eine Einladung zum Auswahlgespräch erhalten und will meine schriftlichen Bewerbungsunterlagen an die Medizinische Fakultät schicken. Welche Unterlagen und in welcher Form (beglaubigt oder unbeglaubigt ) muss ich an die Universität schicken?
Der Universität Göttingen müssen form- und fristgerecht folgende Unterlagen vorliegen:
1. das vom Studienbewerber ausgefüllete, persönlich unterzeichnete Online-Bewerbungsformular der Universität Göttingen
2. Kopie des ZVS-Antrages
sowie in beglaubigter Kopie:
3. Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB = Abizeugnis),
4. geeignete Nachweise über eine gegebenenfalls vorhandene Berufsausbildung und Berufstätigkeit sowie
5. geeignete Nachweise über gegebenenfalls vorhandene besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten und außerschulische Leistungen und Qualifikationen, die über die besondere Eignung für das Medizinstudium und den angestrebten Beruf Aufschluss geben.
Der Bewerber trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Eine Erinnerung oder Aufforderung seitens der Universität zur Einreichung bzw. Nachreichung bestimmter Unterlagen erfolgt nicht. Eine Rücksendung der zur Verfügung gestellten Unterlagen an den Bewerber erfolgt nicht.
Die Unterlagen sind fristgerecht zu senden an:
UMG - Universitätsmedizin Göttingen
Studiendekanat
Stichwort: Hochschulauswahlverfahren
Humboldtallee 23
37073 Göttingen
Können Sie mir eine Information zu den ausgewählten Ranglisten des letzten Verfahrens geben?
Wir können leider aus verfahrenstechnischen Gründen keine Auskunft über die Ranglisten-Bildung des letzten Verfahrens geben.
Für das aktuelle Hochschulauswahlverfahren ist vorgesehen, die Rangplätze sowie die Grenzplätze in geeigneter Form zu ermitteln.
Meine Abitursnote ist ____ . Habe ich mit dieser Note eine Chance, um am persönlichen Auswahlgespräch teilzunehmen?
Diese Frage ist nicht zu beantworten. Mit einer "besseren" Abinote können die Bewerber ein schlechter bewertetes Motivationsschreiben ausgleichen und natürlich auch umgekehrt. Bitte lesen Sie zur Erklärung in der "Ordnung zur Durchführung des HAV" den §5 (pdf).
Wie oft kann ich mich im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH) bewerben? Kann ich mich auch mehrfach bewerben?
Es ist möglich, sich wiederholt zu bewerben. Dabei wird jede Bewerbung so behandelt, als ob es die erstmalige Bewerbung sei.
Kann ich auch noch im laufenden Verfahren meine Ortspräferenz ändern?
Eine Änderung der Ortspräferenz ist ausschliesslich entsprechend den ZVS-Regularien möglich.
Inwieweit wird neben meiner Abitur-Note meine Wartezeit angerechnet?
Im Bewerbungs-Hauptverfahren der ZVS vergibt die ZVS 40% der verfügbaren Studienplätze in Medizin bzw. Zahnmedizin. Für die Einbeziehung der Wartezeit gilt hier die ZVS-Vergabeverordnung.
Im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) werden ca. 60% der verfügbaren Studienplätze vergeben. Bei primären Rangbildung ist die Wartezeit nicht relevant. Bei Ranggleichheit kann die Wartezeit entsprechend der ZVS-Vergabeverordnung eine Rolle spielen.
